AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen DIGIT&
Fassung: 14.09.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die allgemeine vertragliche Grundlage für Leistungen der DIGIT& GmbH, Königsegg 25, 2851 Krumbach, Österreich, FN 622068 g („DIGIT&“ oder „Auftragnehmer“, kurz „AN“). Vertragspartner wird nachfolgend als „Auftraggeber“ oder „AG“ bezeichnet.

1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen DIGIT& und dem AG, insbesondere für Managed Services, laufende IT-Betreuung und IT-Support, IT-Beratung, IT-Assessments, IT-Security- und Cybersecurity-Leistungen, Infrastruktur-, Netzwerk-, Cloud-, Backup-, Monitoring-, Migrations-, Implementierungs-, Rollout- und sonstige IT-Projekte sowie für damit zusammenhängende Lieferungen von Hardware, Software, Lizenzen und sonstigen Produkten.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn DIGIT& deren Geltung ausdrücklich in Textform anerkannt hat. Die bloße Kenntnis oder widerspruchslose Leistungserbringung gilt nicht als Anerkennung.

1.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, angenommenen Angebot, der Leistungs- oder Projektbeschreibung, einem ausdrücklich einbezogenen SLA sowie sonstigen ausdrücklich vereinbarten Anlagen.

1.5 Bei Widersprüchen gilt, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, folgende Rangfolge: (1) Individualvereinbarung/Einzelvertrag bzw. angenommenes Angebot, (2) ausdrücklich einbezogene Leistungs-, Projekt- oder Verantwortungsbeschreibung bzw. SLA, (3) diese AGB, (4) sonstige Anlagen. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) geht hinsichtlich datenschutzrechtlicher Verarbeitungsvorgänge entgegenstehenden allgemeinen Regelungen vor.

1.6 Für den jeweiligen Vertrag gilt die bei Vertragsabschluss ausdrücklich einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer wirksamen Vereinbarung; die bloße Veröffentlichung einer neuen AGB-Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch.

2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang und Leistungscharakter

2.1 Darstellungen von Leistungen auf Websites, in Präsentationen, Broschüren oder sonstigen Unterlagen sind freibleibend und stellen, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, kein verbindliches Angebot dar.

2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, beiderseitige Unterzeichnung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 DIGIT& schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Allgemeine Bezeichnungen wie „IT-Abteilung als Service“, „Managed IT“, „IT-Betreuung“, „Security-Betreuung“, „Monitoring“ oder vergleichbare Marketing- und Leistungsbegriffe begründen für sich allein keine uneingeschränkte Gesamtverantwortung für sämtliche IT-Systeme, Geschäftsprozesse, Daten, Anwendungen oder Sicherheitsrisiken des AG.

2.4 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg, ein abnahmefähiges Werk, eine Verfügbarkeit, Wiederherstellungszeit oder sonstige Ergebniszusage vereinbart wurde, schuldet DIGIT& eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem vereinbarten Leistungsumfang, nicht jedoch einen bestimmten technischen, wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg.

2.5 DIGIT& ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Kooperationspartner, Subunternehmer, Hersteller, Cloud-Anbieter und sonstige sachkundige Dritte einzusetzen, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Beschränkungen entgegenstehen.

2.6 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Projekte, Migrationen, größere Changes, Neuinstallationen, Rollouts, Standorterweiterungen, Sonderanalysen, Incident-Response-, Forensik- oder Wiederherstellungsleistungen, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Sie können nach Aufwand oder gemäß gesondertem Angebot verrechnet werden.

3. Managed IT, Pauschalen und Mengengerüst

3.1 Bei laufenden Managed-IT- oder Supportverträgen umfasst eine vereinbarte Pauschale ausschließlich die im Angebot oder Einzelvertrag bezeichneten laufenden Leistungen innerhalb des dort festgelegten Leistungs- und Mengengerüsts.

3.2 Angeführte kalkulatorische Stunden, Durchschnittswerte oder interne Aufwandsannahmen stellen, sofern nicht ausdrücklich als Stundenkontingent bezeichnet, kein übertragbares oder ansparbares Stundenkontingent des AG dar.

3.3 Das vereinbarte Entgelt kann insbesondere auf Anzahl und Art der Benutzer, Arbeitsplätze, Endgeräte, Server, Standorte, Netzwerk- und Security-Komponenten, Cloud-Services, Applikationen, Datenvolumen, Schutzklassen oder sonstigen betreuten Systemen beruhen.

3.4 Ändert sich dieses Mengengerüst oder der technische bzw. organisatorische Betreuungsaufwand wesentlich, insbesondere durch Wachstum, zusätzliche Standorte, Systeme, Benutzer, erhöhte Komplexität oder geänderte Sicherheitsanforderungen, sind die Parteien verpflichtet, Leistungsumfang und Vergütung angemessen anzupassen. Bis zur Einigung sind zusätzliche, über den bisherigen Scope hinausgehende Leistungen nicht von einer bestehenden Pauschale umfasst und können nach Aufwand verrechnet werden.

3.5 Nicht gemeldete, nicht dokumentierte, nicht freigegebene oder außerhalb des vereinbarten Scopes betriebene Systeme, Komponenten, Datenbestände oder Standorte verbleiben in der Verantwortung des AG.

3.6 Die Beauftragung von DIGIT& mit der laufenden IT-Betreuung oder einzelnen IT-Leistungen begründet keine uneingeschränkte Gesamtverantwortung von DIGIT& für die IT-Umgebung, IT-Sicherheit, Datenbestände, Geschäftsprozesse oder Betriebsfähigkeit des AG. Die Verantwortung von DIGIT& beschränkt sich auf die ausdrücklich vereinbarten Leistungen und die dem vereinbarten Leistungsumfang zugeordneten Systeme, Komponenten und Aufgaben. Nicht ausdrücklich übernommene Verantwortungsbereiche verbleiben beim AG.

4. IT-Projekte, Change Requests, Termine und Abnahme

4.1 Für Projektleistungen gelten Leistungsumfang, Projektphasen, Meilensteine, Annahmen und Termine gemäß Angebot bzw. Projektbeschreibung. Termine sind nur verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

4.2 Änderungen von Anforderungen, Mengen, technischen Voraussetzungen, Schnittstellen, Projektzielen oder sonstigen Rahmenbedingungen nach Auftragserteilung gelten als Change Request. DIGIT& ist berechtigt, daraus entstehende Mehrleistungen, Fremdkosten und Terminverschiebungen gesondert zu berücksichtigen.

4.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, Änderungen des AG, Lieferengpässen, Herstellerabhängigkeiten, Drittanbieterleistungen oder sonstiger außerhalb des Einflussbereichs von DIGIT& liegender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4.4 Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach der Art der Leistung vorgesehen ist, hat der AG die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und wesentliche Mängel konkret zu dokumentieren. Die produktive Nutzung, Weitergabe, vorbehaltlose Verwendung oder Nichtbeanstandung innerhalb einer angemessenen Prüffrist kann, soweit gesetzlich zulässig und nach Art der Leistung sachgerecht, als Abnahme gelten.

4.5 Unwesentliche Mängel, die die bestimmungsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung einer vereinbarten Abnahme.

5. Beratung, Assessments, Audits und Empfehlungen

5.1 Assessments, Audits, Analysen, Gutachten, Empfehlungen und Beratungsleistungen beruhen auf dem vereinbarten Prüfungsumfang, den zum Prüfungszeitpunkt zugänglichen Systemen, Unterlagen, Informationen und Stichproben sowie dem zu diesem Zeitpunkt verfügbaren technischen Kenntnisstand.

5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellen Assessments keine Zertifizierung, behördliche Prüfung oder Garantie für vollständige Compliance, vollständige Sicherheit, Fehlerfreiheit oder die Erkennung sämtlicher Schwachstellen, Fehlkonfigurationen, Risiken oder Angriffswege dar.

5.3 Zwischenberichte, vorläufige Einschätzungen, Gesprächsnotizen, E-Mails und sonstige Kommunikation während eines Projekts können vorläufig sein und bis zur abschließenden Prüfung oder zum finalen Bericht geändert, ergänzt oder relativiert werden.

5.4 Die Entscheidung über Umsetzung, Priorisierung und wirtschaftliche Bewertung von Empfehlungen verbleibt beim AG, sofern DIGIT& nicht ausdrücklich mit deren Umsetzung beauftragt wurde.

5.5 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, stellen von DIGIT& erbrachte technische Einschätzungen, Assessments, Analysen oder Empfehlungen im Zusammenhang mit gesetzlichen, regulatorischen oder normativen Anforderungen – insbesondere DSGVO, NIS2, DORA, ISO 27001 oder vergleichbaren Regelwerken und Standards – keine Rechtsberatung, behördliche Prüfung, Zertifizierung oder verbindliche Bestätigung der vollständigen Compliance des AG dar. Die rechtliche Beurteilung und Sicherstellung der Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen und branchenspezifischen Anforderungen verbleibt im Verantwortungsbereich des AG und ist erforderlichenfalls durch entsprechend befugte Rechts-, Datenschutz-, Audit- oder Zertifizierungsexperten vorzunehmen.

5.6 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Systeme oder Dienste auf Basis künstlicher Intelligenz, insbesondere generativer KI und Large Language Models, eingesetzt, eingerichtet, integriert, empfohlen oder Gegenstand einer Beratung sind, weist DIGIT& darauf hin, dass deren Ergebnisse technisch bedingt unvollständig, unzutreffend oder fehlerhaft sein können. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind KI-generierte Inhalte und Ergebnisse vor einer geschäftskritischen, rechtlichen, finanziellen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen wesentlichen Verwendung durch den AG fachlich zu überprüfen. Für KI-Dienste und Modelle Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungs-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen. DIGIT& gewährleistet weder die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter KI-Modelle oder Funktionen noch die unveränderte Funktionsweise, Preisgestaltung oder Leistungsfähigkeit von KI-Diensten Dritter.

6. Mitwirkungspflichten und Verantwortungsbereich des Auftraggebers

6.1 Die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des AG ist wesentliche Vertragspflicht. Der AG stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Berechtigungen, Ansprechpartner, Freigaben, Entscheidungen, Testmöglichkeiten und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit.

6.2 Der AG benennt einen fachlich geeigneten Hauptansprechpartner und eine Vertretung, die berechtigt sind, für die Leistungserbringung erforderliche Entscheidungen zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.

6.3 Der AG informiert DIGIT& unverzüglich über Änderungen an IT-Systemen, Benutzerzahlen, Standorten, Netzwerken, Cloud-Umgebungen, Applikationen, Datenbeständen, Sicherheitsanforderungen sowie über relevante Störungen, Vorfälle und Änderungen durch Dritte.

6.4 Der AG ist für die Rechtmäßigkeit seiner Geschäftsprozesse, Inhalte, Daten, Benutzeranweisungen, Berechtigungskonzepte und Weisungen an DIGIT& verantwortlich, soweit DIGIT& nicht ausdrücklich mit der rechtlichen Prüfung beauftragt werden kann und darf.

6.5 Insbesondere bei Anweisungen betreffend Mitarbeiterdaten, Zugriffsprotokolle, E-Mail-Postfächer, Kommunikationsdaten, personenbezogene Daten oder Überwachungsmaßnahmen sichert der AG zu, über die erforderliche rechtliche Grundlage, Berechtigung und gegebenenfalls betriebsverfassungsrechtliche Zustimmung zu verfügen. DIGIT& darf eine dokumentierte Weisung oder einen Nachweis der Berechtigung verlangen und die Durchführung bis zur Klärung aussetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.

6.6 Der AG hält vereinbarte technische und organisatorische Mindeststandards ein, insbesondere zu MFA, Passwort- und Berechtigungsmanagement, Patch- und Freigabeprozessen, Benutzer-On-/Offboarding, physischer Sicherheit sowie Hersteller- und Lizenzbedingungen.

6.7 Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unvollständig nach, ruhen betroffene Leistungs- und SLA-Fristen. Daraus entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Information nach Aufwand verrechnet werden.

6.8 Der AG hat sicherzustellen, dass Änderungen an von DIGIT& betreuten Systemen und IT-Umgebungen durch den AG selbst, dessen Mitarbeiter oder sonstige Dritte DIGIT& rechtzeitig bekannt gegeben und, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, mit DIGIT& abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Servern, Netzwerken, Firewalls, Security-Systemen, Cloud- und Microsoft-365-Umgebungen, Backup-Systemen, Benutzer- und Berechtigungskonzepten, Software, Schnittstellen und Konfigurationen. DIGIT& haftet nicht für Störungen, Sicherheitsprobleme, Datenverluste, Fehlfunktionen oder sonstige Beeinträchtigungen, soweit diese durch nicht mit DIGIT& abgestimmte Änderungen des AG oder Dritter verursacht wurden. Der dadurch erforderliche Analyse-, Support-, Wiederherstellungs- oder Dokumentationsaufwand ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht von einer laufenden Betreuungspauschale umfasst und kann nach Aufwand verrechnet werden.

6.9 Werden dem AG, dessen Mitarbeitern oder vom AG beauftragten Dritten administrative oder sonstige privilegierte Zugänge zu von DIGIT& betreuten Systemen zur Verfügung gestellt, liegt die Verantwortung für deren Verwendung durch diese Personen im Verantwortungsbereich des AG. Der AG stellt sicher, dass solche Zugänge ausschließlich durch entsprechend autorisierte und fachlich geeignete Personen verwendet, angemessen geschützt und nicht unbefugt weitergegeben werden. Änderungen, die über solche Zugänge vorgenommen werden und Auswirkungen auf die von DIGIT& betreute IT-Umgebung haben können, sind DIGIT& unverzüglich bekannt zu geben. Für daraus entstehende Störungen, Sicherheitsrisiken oder Mehraufwände gilt Punkt 6.8 entsprechend.

6.10 DIGIT& ist berechtigt, Weisungen, Freigaben und Beauftragungen jener Personen als verbindlich anzusehen, die vom AG als Ansprechpartner, Key-User, Administrator, Geschäftsführer oder sonstige autorisierte Kontaktperson bekannt gegeben wurden oder nach den Umständen erkennbar zur Erteilung der jeweiligen Weisung befugt sind. Der AG ist verpflichtet, Änderungen oder Einschränkungen von Weisungs- und Vertretungsbefugnissen DIGIT& unverzüglich bekannt zu geben. Bis zum Zugang einer entsprechenden Mitteilung darf DIGIT& auf die bisher bekannt gegebene Berechtigung vertrauen, soweit keine offensichtlichen Zweifel an der Berechtigung bestehen.

7. IT-Sicherheit, Cybersecurity und Notfallmaßnahmen

7.1 IT-Sicherheitsmaßnahmen reduzieren Risiken, können jedoch keinen vollständigen Schutz vor Cyberangriffen, Malware, Ransomware, Phishing, Social Engineering, Zero-Day-Schwachstellen, Lieferkettenangriffen, Insiderhandlungen, staatlichen Akteuren oder sonstigen Bedrohungen gewährleisten.

7.2 DIGIT& schuldet daher, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine absolute Angriffssicherheit, vollständige Erkennung aller Sicherheitsereignisse oder Verhinderung jedes Schadens.

7.3 Lehnt der AG von DIGIT& empfohlene Sicherheits-, Update-, Backup-, Hardware-, Software-, Lizenz-, Netzwerk- oder Modernisierungsmaßnahmen ab, verzögert er deren Umsetzung oder verhindert er diese, trägt der AG die daraus resultierenden erhöhten Risiken. DIGIT& darf solche Empfehlungen und Ablehnungen dokumentieren.

7.4 Der AG ist verpflichtet, die von DIGIT& betreuten IT-Systeme, Betriebssysteme, Softwareprodukte, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten sowie sonstigen technischen Komponenten innerhalb der vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Support- und Produktlebenszyklen zu betreiben. Für Systeme oder Komponenten, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden (End-of-Life/End-of-Support), für die keine aktuellen Sicherheitsupdates mehr verfügbar sind oder die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, kann DIGIT& keine uneingeschränkte Sicherheit, Kompatibilität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit gewährleisten. Weist DIGIT& auf die erforderliche Aktualisierung oder Ablösung eines solchen Systems hin und entscheidet sich der AG gegen die empfohlene Maßnahme oder verzögert deren Umsetzung, verbleiben die daraus resultierenden Risiken im Verantwortungsbereich des AG. Ein hierdurch verursachter zusätzlicher Analyse-, Support- oder Wiederherstellungsaufwand ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht von einer laufenden Betreuungspauschale umfasst und kann nach Aufwand verrechnet werden.

7.5 Bei konkreter oder unmittelbar drohender erheblicher Sicherheitsgefahr ist DIGIT& berechtigt, im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Vertretbaren vorläufige Schutzmaßnahmen zu setzen, insbesondere Konten zu sperren, Endgeräte oder Systeme zu isolieren, Zugriffe einzuschränken oder Verbindungen zu trennen, wenn ein Zuwarten das Schadensrisiko wesentlich erhöhen würde. Soweit möglich wird DIGIT& den AG vorab, andernfalls unverzüglich danach informieren.

7.6 Incident Response, digitale Forensik, umfangreiche Bereinigung, Wiederaufbau kompromittierter Umgebungen, Krisenkommunikation und vergleichbare Sonderleistungen sind nur dann von laufenden Pauschalen umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Monitoring, Backup und Wiederherstellung

8.1 Monitoring wird nur für ausdrücklich in den Leistungsumfang aufgenommene Systeme geschuldet. „24/7 Monitoring“ bezeichnet, sofern nicht anders vereinbart, eine automatisierte technische Überwachung rund um die Uhr und keine personelle 24/7-Überwachung oder 24/7-Bearbeitung von Alarmen.

8.2 Monitoring-Systeme können Störungen, Fehlfunktionen und Sicherheitsereignisse nicht vollständig erkennen oder verhindern. Eine lückenlose Erkennung sämtlicher Ereignisse wird nicht geschuldet.

8.3 Backup- und Wiederherstellungsleistungen gelten ausschließlich für die ausdrücklich in das vereinbarte Backup-Konzept aufgenommenen Systeme, Datenbestände und Speicherorte.

8.4 Sicherungsintervalle, Aufbewahrungsfristen, Sicherungsziele, Verschlüsselung, Replikation, Restore-Tests, Recovery Point Objectives (RPO), Recovery Time Objectives (RTO) und garantierte Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

8.5 Auch bei ordnungsgemäß eingerichteten Backup-Systemen kann eine vollständige oder fehlerfreie Wiederherstellung aufgrund technischer Defekte, Datenkorruption, Verschlüsselung, Cyberangriffen, Fehlfunktionen von Drittanbietern oder sonstiger Umstände nicht garantiert werden.

8.6 Der AG meldet neue oder geänderte Systeme, Datenbestände und Speicherorte unverzüglich, wenn diese in Monitoring oder Datensicherung aufgenommen werden sollen.

8.7 Der AG ist dafür verantwortlich, DIGIT& jene Systeme, Anwendungen, Datenbestände und Speicherorte bekannt zu geben, die aus seiner Sicht geschäftskritisch sind oder in eine Datensicherung, Wiederherstellungsplanung oder sonstige Schutzmaßnahme aufgenommen werden sollen. DIGIT& ist nicht verpflichtet, ohne entsprechende Vereinbarung sämtliche innerhalb der IT-Umgebung vorhandenen Daten, Systeme oder Speicherorte selbstständig auf deren geschäftliche Relevanz oder Sicherungsbedürftigkeit zu überprüfen. Nicht bekannt gegebene oder nicht ausdrücklich in das vereinbarte Backup- und Recovery-Konzept aufgenommene Systeme, Datenbestände und Speicherorte gelten nicht automatisch als vom Leistungsumfang umfasst.

9. Drittanbieter, Hersteller, Cloud-Services, Lizenzen und Open Source

9.1 Die Leistungserbringung kann von Produkten und Leistungen Dritter abhängen, insbesondere von Microsoft und anderen Softwareherstellern, Cloud- und Hosting-Anbietern, Telekommunikations- und Internetprovidern, Hardwareherstellern, Rechenzentren, Domain-/DNS-Anbietern sowie Security-, Backup- und Monitoring-Herstellern.

9.2 Soweit DIGIT& nicht selbst die konkrete Verfügbarkeit oder Funktion einer Drittleistung ausdrücklich garantiert, haftet DIGIT& nicht für Störungen, Leistungsänderungen, Produktabkündigungen, Sicherheitsvorfälle oder Ausfälle, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs von DIGIT& liegt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9.3 DIGIT& kann den AG bei Analyse, Kommunikation, Koordination und Eskalation gegenüber Drittanbietern unterstützen. Wartezeiten auf Drittanbieter oder Hersteller können Leistungs- und SLA-Fristen unterbrechen.

9.4 Für Drittprodukte gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs-, Support- und Datenschutzbedingungen des Herstellers oder Anbieters. Der AG ist für deren vertragsgemäße Nutzung und ausreichende Lizenzierung verantwortlich, soweit DIGIT& nicht ausdrücklich das Lizenzmanagement übernommen hat.

9.5 Änderungen von Preisen, Lizenzmodellen, technischen Voraussetzungen, API-Schnittstellen, Produktfunktionen oder Nutzungsbedingungen Dritter können Anpassungen von Leistungen und Entgelten erforderlich machen.

10. Servicezeiten, SLA und Störungsbearbeitung

10.1 Servicezeiten, Prioritäten, Reaktionszeiten, Bereitschaften und sonstige Service Levels gelten ausschließlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

10.2 Reaktionszeiten sind keine garantierten Lösungs-, Wiederherstellungs- oder Entstörzeiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.3 SLA-Zeiten ruhen insbesondere, solange DIGIT& auf Informationen, Freigaben, Zugänge oder Mitwirkung des AG, auf Leistungen oder Rückmeldungen Dritter oder auf die Wiederherstellung nicht von DIGIT& kontrollierter Systeme angewiesen ist.

10.4 Geplante Wartungsfenster, angekündigte Wartungen sowie vom AG gewünschte Unterbrechungen gelten nicht als SLA-Verletzung, soweit dies vereinbart oder nach den Umständen sachlich erforderlich ist.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, nicht offenkundigen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung.

11.2 DIGIT& darf vertrauliche Informationen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Beratern, Subunternehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen offenlegen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.

11.3 Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Soweit rechtlich zulässig, wird die betroffene Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung informiert.

11.4 Soweit DIGIT& personenbezogene Daten im Auftrag des AG verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien eine entsprechende AVV. Die AVV regelt insbesondere Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien von Daten und Betroffenen, Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung.

11.5 Der AG bleibt, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Informationspflichten, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und die Zulässigkeit seiner Weisungen verantwortlich.

12. Geistiges Eigentum, Dokumentation und Nutzungsrechte

12.1 Vorbestehende Rechte, Methoden, Vorlagen, Tools, Skripte, Konzepte, Know-how, Bibliotheken und sonstiges geistiges Eigentum einer Partei verbleiben bei dieser Partei.

12.2 Soweit DIGIT& im Rahmen eines Auftrags individuelle Berichte, Analysen, Dokumentationen, Konfigurationen, Konzepte, Pläne, Skripte oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt, erhält der AG nach vollständiger Zahlung das für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

12.3 Allgemeines Know-how, Methoden, technische Lösungsansätze und wiederverwendbare Bestandteile dürfen von DIGIT& weiterverwendet werden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des AG offengelegt werden.

12.4 Hersteller- und Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. DIGIT& kann daran keine weitergehenden Rechte einräumen, als DIGIT& selbst zustehen.

13. Gewährleistung und Mängel

13.1 Für gewährleistungspflichtige Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese AGB oder der Einzelvertrag im unternehmerischen Geschäftsverkehr wirksam Abweichendes vorsehen.

13.2 Der AG hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Erbringung, Übergabe oder Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, in Textform und möglichst konkret zu melden. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des UGB bleiben unberührt.

13.3 DIGIT& ist zunächst Gelegenheit zur Verbesserung bzw. Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, sofern dies nach Art der Leistung möglich und zumutbar ist.

13.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Störungen, die insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den AG oder Dritte, nicht unterstützte Systeme, fehlende Updates, abgelehnte Empfehlungen, Fremdprodukte, äußere Einwirkungen oder nicht von DIGIT& zu vertretende Umstände verursacht wurden.

13.5 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistungsfrist im B2B-Verhältnis für von DIGIT& erbrachte Leistungen auf sechs Monate ab Übergabe, Abnahme oder vollständiger Erbringung der jeweiligen Leistung verkürzt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

14. Haftung und Schadenersatz

14.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet DIGIT& außerhalb von Personenschäden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

14.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebs- und Produktionsunterbrechungen, Nutzungsausfall, Verlust von Geschäftschancen, reine Vermögensfolgeschäden, Datenverlust, Datenrekonstruktionskosten und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

14.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von DIGIT& je Schadensfall und insgesamt pro Vertragsjahr bei laufenden Verträgen auf die vom AG für den betroffenen Vertrag im jeweiligen Vertragsjahr tatsächlich bezahlte Netto-Jahresvergütung und bei Projekt- oder Einzelleistungen auf die Nettovergütung der konkret schadensursächlichen Leistung begrenzt. Mehrere Schäden aus derselben Ursache oder aus miteinander zusammenhängenden Ursachen gelten als ein Schadensfall.

14.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere nicht bei Personenschäden oder soweit eine Haftung gesetzlich nicht im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

14.5 DIGIT& haftet nicht für Schäden, soweit diese auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, nicht freigegebenen Änderungen, Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben, abgelehnten Empfehlungen oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des AG beruhen.

14.6 Für Fremdangriffe und Cyberereignisse haftet DIGIT& nicht allein deshalb, weil ein Angriff erfolgreich war. Maßgeblich bleiben der konkret vereinbarte Leistungsumfang, die von DIGIT& geschuldeten Maßnahmen und die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen.

14.7 Der AG hat einen drohenden oder eingetretenen Schaden im Rahmen des Zumutbaren zu mindern und DIGIT& unverzüglich über schadensrelevante Umstände zu informieren.

14.8 Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.

15. Ansprüche Dritter und Freistellung

15.1 Werden gegen DIGIT& Ansprüche Dritter erhoben, die auf rechtswidrigen Inhalten, Daten, Weisungen, Berechtigungen, Lizenzverstößen, Datenschutzverstößen oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des AG beruhen, hält der AG DIGIT& im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos, sofern DIGIT& den anspruchsbegründenden Umstand nicht selbst schuldhaft verursacht hat.

15.2 DIGIT& informiert den AG über solche Ansprüche in angemessener Frist und ermöglicht ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, an der Abwehr mitzuwirken.

16. Entgelt, Fremdkosten, Wertsicherung und Zahlung

16.1 Entgelte ergeben sich aus Angebot oder Einzelvertrag und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

16.2 Fremdkosten, Lizenzen, Hardware, Cloud- und Providerkosten, Versand, Reisekosten, Nächtigungen, Barauslagen und sonstige ausdrücklich nicht in einer Pauschale enthaltene Kosten werden zusätzlich verrechnet. Wegzeiten können als Arbeitszeit verrechnet werden, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

16.3 DIGIT& ist bei Projekten berechtigt, angemessene Anzahlungen, Akonti, Teil- und Zwischenrechnungen nach Projektfortschritt zu legen.

16.4 Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB in der jeweils geltenden Fassung sowie gesetzlich zulässige Betreibungs- und Einbringungskosten.

16.5 Bei Zahlungsverzug darf DIGIT& nach angemessener Ankündigung nichtkritische Leistungen aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des AG vertretbar ist. DIGIT& ist nicht verpflichtet, Leistungen auf eigenes Kreditrisiko fortzuführen.

16.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von DIGIT& anerkannt wurden, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

16.7 Soweit eine Wertsicherung vereinbart ist, gelten die im Angebot festgelegten Indexierungsregeln. Änderungen von Drittanbieterpreisen, Lizenzkosten, Steuern, Abgaben oder regulatorisch verursachten Fremdkosten können, soweit vertraglich vorgesehen oder gesondert vereinbart, weitergegeben werden.

17. Eigentumsvorbehalt und Lieferungen

17.1 Von DIGIT& gelieferte körperliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der konkreten Lieferung im Eigentum von DIGIT&, soweit gesetzlich zulässig.

17.2 Versand und Transport erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten und Risiko des AG. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den AG über, soweit gesetzlich zulässig.

17.3 Software, Cloud-Dienste, digitale Schlüssel und Lizenzen werden nicht übereignet, soweit sie ihrer Natur oder den Herstellerbedingungen nach lediglich Nutzungsrechte vermitteln.

18. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

18.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese durch außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht wird, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle, Streiks, Lieferkettenstörungen oder erhebliche Ausfälle zentraler Cloud- oder Infrastrukturanbieter.

18.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, über Beginn, Auswirkungen und voraussichtliche Dauer. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit.

18.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt so lange an, dass die Vertragsfortsetzung unzumutbar wird, können die Parteien die betroffene Leistung nach angemessener Abstimmung beenden; bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind zu vergüten.

19. Vertragsdauer, Kündigung und Suspendierung

19.1 Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Laufende Verträge gelten für die im Einzelvertrag vereinbarte Dauer und verlängern sich gemäß der dort festgelegten Regelung.

19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Vertragsverletzung trotz angemessener Nachfrist, nachhaltigem Zahlungsverzug, erheblicher Gefährdung der IT-Sicherheit durch den AG, rechtswidrigen Weisungen oder einer sonstigen Fortsetzung, die DIGIT& objektiv unzumutbar ist.

19.3 Soweit insolvenzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, begründet die bloße Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für sich allein kein darüber hinausgehendes Kündigungsrecht.

19.4 Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann DIGIT& für noch nicht erbrachte Leistungen angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, soweit gesetzlich zulässig.

20. Vertragsende, Übergabe und Exit-Leistungen

20.1 Nach Vertragsende wird DIGIT& im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten eine geordnete Beendigung der laufenden Betreuung ermöglichen.

20.2 Zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Migration, Übergabe, Datenexport, Dokumentationsaufbereitung, Wissensübergabe, Deinstallation, Rückbau oder Zusammenarbeit mit einem nachfolgenden IT-Dienstleister sind, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten, gesondert nach Aufwand zu vergüten.

20.3 Nach Abschluss der Übergabe werden nicht mehr benötigte Zugriffsberechtigungen von DIGIT& entfernt oder zurückgegeben. Die Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach der AVV und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

20.4 DIGIT& ist nicht verpflichtet, eigene interne Tools, proprietäre Methoden, interne Betriebsdokumentationen, Zugangsdaten zu DIGIT& eigenen Plattformen oder sonstiges nicht dem AG gehörendes geistiges Eigentum herauszugeben.

21. Abwerbeverbot

21.1 Während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach verpflichtet sich der AG, Mitarbeiter von DIGIT&, die wesentlich mit der Vertragserfüllung befasst waren, nicht gezielt abzuwerben oder ohne Zustimmung von DIGIT& unmittelbar zu beschäftigen.

21.2 Für jeden schuldhaften Verstoß kann, soweit gesetzlich zulässig, eine angemessene Konventionalstrafe vereinbart bzw. geltend gemacht werden. Eine in einem Einzelvertrag konkret festgelegte Konventionalstrafe geht dieser allgemeinen Regelung vor. Die gerichtliche Mäßigung nach zwingendem Recht bleibt unberührt.

22. Referenznennung

22.1 DIGIT& darf den Namen und das Unternehmenskennzeichen des AG als Kundenreferenz nennen, sofern der AG dem nicht vorab oder nachträglich in Textform widerspricht und keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.

22.2 Eine Veröffentlichung vertraulicher Projektinhalte, Sicherheitsdetails, personenbezogener Daten oder nicht öffentlicher Ergebnisse ist davon nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Berechtigung.

23. Form von Erklärungen und Kommunikation

23.1 Soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben oder im Einzelvertrag vereinbart ist, genügt für vertragsrelevante Erklärungen Textform, insbesondere E-Mail.

23.2 Der AG hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell. Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse gelten nach den gesetzlichen Regeln als zugegangen.

23.3 Operative Weisungen, Freigaben und technische Entscheidungen können über vereinbarte Ticketsysteme, E-Mail oder sonstige dokumentierbare Kommunikationskanäle erfolgen.

24. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Rechtswahl

24.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen; soweit zulässig, ist eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

24.2 Erfüllungsort ist, soweit nach Art der Leistung nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von DIGIT&.

24.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz von DIGIT& sachlich zuständigen österreichischen Gerichts vereinbart.

24.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

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