AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen DIGIT&

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB

1.1 Die DIGIT& GmbH mit Sitz in Königsegg 25, 2851 Krumbach, Österreich, FN 622068 g (im Folgenden „DIGIT&“), bietet grundsätzlich IT-Beratungsleistungen /Unternehmensberatung, sowie dazugehörige Leistungen auf ihrer Website www.digitand.at (im Folgenden „Website“), an.

1.2 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“), gelten für alle Beratungsverträge sowie sinngleiche Verträge (im Folgenden die „Verträge“), die zwischen DIGIT&, dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) sowie Partnern abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd § 1 UGB. Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern sind ausgeschlossen; das KSchG findet keine Anwendung.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von DIGIT& ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Mit Abschluss erklärt der Kunde, mit diesen AGB einverstanden zu sein. Die AGB gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt werden.

2. Leistungen und Umfang des Beratungsauftrages und Vertragsabschluss

2.1 Die auf der Website von DIGIT& angebotenen Leistungen stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern lediglich die Aufforderung zur Einholung eines Angebotes durch den Kunden. Der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und DIGIT& erfolgt jedenfalls durch schriftliche Bestellung durch den Kunden und Auftragsbestätigung durch DIGIT&.

2.2 Der konkrete Inhalt und Umfang der von DIGIT& zu erbringenden Leistungen sowie das dafür zu entrichtende Entgelt richten sich nach der zwischen DIGIT& und dem Kunden getroffenen Vereinbarung. 

2.3 DIGIT& ist berechtigt, die obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. DIGIT& schuldet ausschließlich die im Leistungsumfang erwähnten Leistungen.

2.4 Vom Leistungsumfang nicht umfasst sind Software, Hardware, Applikationen oder sonstige Leistungen, deren Einrichtung von DIGIT& im Rahmen einer Beratungsleistung empfohlen werden. Derartige Leistungen sind direkt beim Dritten zu beziehen. DIGIT& übernimmt keine Gewährleistungen und/oder Haftung für Leistungen, die nicht ausdrücklich vom Leistungsumfang umfasst sind.

2.5 Sämtliche zwischen DIGIT& und dem Kunden bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarungen sind vollständig schriftlich im Angebot und Vertrag niedergelegt; sämtliche zuvor getroffene mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden werden mit Vertragsabschluss ungültig, sofern sie nicht den im Vertrag und Angebot schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen entsprechen. Die Mitarbeiter von DIGIT& sind nicht befugt, von der schriftlichen Vertragsvereinbarung abweichende oder über diese hinausgehende mündliche Nebenabreden zu treffen.

2.6 DIGIT& schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Beratungsleistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2.7 DIGIT& ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen.

3. Aufklärungspflicht des Kunden / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2  Der Kunde wird DIGIT& auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Kunde sorgt dafür, dass DIGIT& auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von DIGIT& bekannt werden.

3.4  Der Kunde sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von DIGIT& von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und DIGIT& zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung von Mitarbeitern von beauftragten Dritten und/oder DIGIT& bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Mitwirkung; Verantwortlichkeiten des Kunden

5.1 Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu werten.

5.2 Der Kunde hat DIGIT& bei der Erfüllung der von DIGIT& vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Hierzu stellt der Kunde Informationen, Daten und sonstiges Material, welches zur Erbringung der vereinbarten Leistungen durch DIGIT& erforderlich ist, rechtzeitig zur Verfügung.

5.3 Etwaige Fristen zu Lasten DIGIT& beginnen erst dann zu laufen, wenn der Kunde seinen Pflichten nachgekommen ist.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Kontaktdaten eines qualifizierten Ansprechpartners sowie eines Stellvertreters bereitzustellen und zu pflegen. Dieser ist berechtigt, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder zeitnah herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind.

5.5 Müssen aufgrund der Nicht- oder nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden Aufgaben doppelt ausgeführt werden, ist DIGIT& berechtigt, diese Arbeiten nach vorgängiger Ankündigung mit Angabe der zu erwartenden zusätzlichen Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. 

5.6 Soweit die Leistungen von DIGIT& ganz oder teilweise über eine Internetverbindung erbracht werden, stellt DIGIT& die Leistungen im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Der Kunde wird die Verbindung zu den Rechnern über das Internet auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung selbst herstellen.

5.7 Der Kunde stellt die Einhaltung der von DIGIT& vorgegebenen Mindeststandards sicher (u. a. MFA, Passwort-Policy, Berechtigungsmanagement, Freigabeprozesse für Admin-Aktionen, Patch-Freigaben.)

5.8 Der Kunde benennt Key-User und stellt On-/Offboarding-Meldungen (Ein/Austritt) mindestens 10 Arbeitstage vorab bereit.

5.9 Soweit Leistungen Internet-/Cloud-basiert sind, trägt der Kunde die Verbindung, Kosten und die Einhaltung Herstellerbedingungen (z. B. Microsoft, Apple, ISP).

6. Berichterstattung / Berichtspflicht

6.1 Der Kunde erhält in angemessener Zeit einen Schlussbericht, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

6.2 DIGIT& ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. DIGIT& ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

7. Schutz des geistigen Eigentums

7.1 Die Urheberrechte an den von DIGIT& und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei DIGIT&. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von DIGIT& zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch DIGIT& – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

7.2 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt DIGIT& zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

8. Gewährleistung

8.1 DIGIT& ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an der Leistung zu beheben. DIGIT& wird den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

8.2 Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

9. Haftung / Schadenersatz

9.1 Außer bei Personenschäden haftet DIGIT& nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, Datenverluste, Datenrekonstruktionskosten, Drittschäden sowie Schäden aus Fremdangriffen (z. B. Malware, Zero-Day, State-Actor), trotz angemessener, dem Stand der Technik entsprechender Schutzmaßnahmen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.2 Die Haftung ist je Schadensfall und insgesamt pro Vertragsjahr auf die vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr tatsächlich bezahlte Jahrespauschale bzw. – bei Projekt-/Einzelleistungen – auf die vertraglich vereinbarte Vergütung dieser Leistung begrenzt. Mehrere auf demselben Fehler beruhende Schäden gelten als ein Schadensfall.

9.3 Mitwirkungskausalität: SLA-Fristen pausieren und Haftung für Verzögerungen/Schäden entfällt, solange erforderliche Mitwirkungshandlungen, Informationen oder Freigaben des Kunden ausstehen.

9.4  Sofern DIGIT& das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt DIGIT& diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Für Leistungen/Produkte Dritter (z. B. Cloud-Provider, ISP, BMD, Microsoft) haftet DIGIT& nicht; der Kunde nimmt diese primär in Anspruch. DIGIT& erbringt Best-Effort-Koordination und tritt allfällige Ansprüche gegen Dritte an den Kunden ab.

9.5 Ansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens binnen 3 Jahren ab Ereignis. DIGIT& haftet keinesfalls für Zwischenberichte einschließlich E-Mails und sonstige Kommunikation, die während der Projektlaufzeit mitgeteilt werden.

9.6 Eine Haftung von DIGIT& gegenüber anderen Personen als dem Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von DIGIT& mit deren Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird eine Haftung von DIGIT& dem Dritten gegenüber dadurch nicht begründet. Sollte DIGIT& ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen DIGIT& und dem Kunden, sondern auch gegenüber dem Dritten. In jedem Fall der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber DIGIT& wird der Kunde DIGIT& vollkommen schad- und klaglos halten. 

9.7 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für DIGIT& unvorhersehbare Umstände, insbesondere Lieferstörungen, Pandemien, Seuchen, Katastrophen, Kriege, Streik, Aussperrung, befreien DIGIT& für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzugs – von Leistungsverpflichtungen. Wird die Erbringung der Leistung durch die genannten Umstände unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, wird DIGIT& von seinen Vertragspflichten frei; und sind Schadensersatzansprüche des Kunden sodann ausgeschlossen.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1 DIGIT& verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.

10.2 Weiters verpflichtet sich DIGIT& über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

10.3 DIGIT& ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter denen DIGIT& sich bedient, entbunden. DIGIT& hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheits-verpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.5 DIGIT& ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet DIGIT& Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11. Entgelt und Zahlungsbedingungen

11.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält DIGIT& ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kunden und DIGIT&. DIGIT& ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch DIGIT& fällig. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer.

11.2 Alle Rechnungsbeträge müssen gemäß vereinbarten Zahlungsziel nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von DIGIT& ohne Abzüge und spesenfrei gutgeschrieben sein. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine längere Frist kann im Angebot mit dem Kunden festgelegt werden. 

11.3 Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur dann befugt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von DIGIT& anerkannt worden sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen teilweiser Nichterfüllung oder wegen Mängeln, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie die Forderungen von DIGIT&. Liegt ein Mangel vor, darf der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. 

11.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist DIGIT& berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen (sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer iSd UGB handelt) und die Erbringung weiterer Leistungen von der Zahlung abhängig zu machen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich DIGIT& ausdrücklich vor. Bei Zahlungsverzug von mehr als 20 Kalendertagen ist DIGIT& berechtigt, nichtkritische Leistungen nach 48-stündiger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Beträge zu suspendieren. Kritische Security-Maßnahmen kann DIGIT& nach billigem Ermessen aufrechterhalten.

11.5 DIGIT& ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch DIGIT& ausdrücklich einverstanden. DIGIT& wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

11.6 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung DIGIT& vom Kunden zusätzlich zu ersetzen. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

11.7 DIGIT& ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.  Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von DIGIT& angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von DIGIT& nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von DIGIT& führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten ist DIGIT& berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

11.8 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch DIGIT&, so behält DIGIT& den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die DIGIT& bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

11.9 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist DIGIT& von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Der zwischen dem Kunden und DIGIT& abgeschlossene Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung, sofern sich aus dem konkreten Vertrag keine andere Regelung ergibt.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

(1) Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

(2) wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

(3) wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren DIGIT& weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung DIGIT& eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse des Kunden DIGIT& bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Loyalität, Abwerbeverbot

13.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von zwölf Monaten nach Beendigung der Beratungsleistungen ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeiter von DIGIT&, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu beschäftigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Kunde eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes (bei DIGIT&, auf Basis einer 38,5-Stunden Woche) des betreffenden Mitarbeiters an DIGIT& zu bezahlen. 

14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandvereinbarungen und Rechtswahl

14.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform. Dies gilt insbesondere auch für die Änderung der Textform selbst. Soweit nicht zwingend Schriftform vorgeschrieben ist, genügt Textform (einschließlich E-Mail) für Erklärungen. Elektronische Signaturen (inkl. qualifizierter elektronischer Signaturen) werden als der Schriftform gleichwertig anerkannt.

14.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (1) Einzelvertrag/Angebot, (2) SLA/Leistungs-/Projektbeschreibung, (3) diese AGB, (4) sonstige Anhänge.

14.3 Für vom Kunden eingesetzte Hersteller-/Cloud-/Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen vorrangig; der Kunde hält DIGIT& bei Verstößen schad- und klaglos.

14.4 Gelieferte Hardware/Software-Lizenzen/Schlüssel bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von DIGIT&; eine Weitergabe vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.

14.5 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der jeweiligen Verträge (inkl. dieser AGB) unwirksam oder ungültig sein oder werden, oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck der Vereinbarung am ehesten entsprechen. Das gleiche soll im Falle einer Vertragslücke gelten. 

14.6 Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für DIGIT& örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Sofern DIGIT& aktiv eine Klage erheben sollten, kann dies neben dem zuvor beschriebenen Gerichtsstand an jedem anderen zulässige Gerichtsstand erfolgen (Gerichtsstandsvereinbarung). 

14.7 Für das Rechtsverhältnis zwischen DIGIT& und dem Kunden gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung. Ebenso wenig finden die Verweisungs- bzw. Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung (Rechtswahl).

14.8 DIGIT& ist berechtigt, das Unternehmen des Kunden und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen d.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung über das Projekt Dritten gegenüber zu erwähnen oder aufzulisten.

14.9 Erfüllungsort ist der Sitz von DIGIT&. Bei Lieferung von Waren/Hardware geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Versand/Transport erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden.

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